Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand März 2024)

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiterführend als AGB abgekürzt) gelten für alle abgeschlossenen Verträge zwischen der Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH und dem Auftraggeber.
(2) Änderungen und Anpassungen dieser AGB gelten nur, wenn diese schriftlich vorliegen und durch Marketing Mittelrhein Strategieberatungs_GmbH bestätigt wurden.
(3) Der Auftraggeber wird im Rahmen dieser AGB darauf hingewiesen, dass sich die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH in Ihrer Arbeit freiwillig dem deutschen Kommunikationskodex verpflichtet. Aufträge, die gegen diesen Kodex verstoßen würden, können von der Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH
nicht übernommen werden.

§2 Leistungen und Vertragsabschluss

(1) Die Dienstleistungen der Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH beziehen sich auf die Bereiche Public Relations, Werbung und Marketing. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist ein zuvor vereinbarter Dienstleistungsvertrag, in dem Art und Umfang der Dienstleistungen sowie die Vergütung festgehalten werden.
(2) Alle Angebote der Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH sind freibleibend.
(3) Der Auftraggeber bestätigt das Angebot der Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH schriftlich. Das Angebot gilt als angenommen, nachdem der Dienstleistungsvertrag durch beide Parteien abgeschlossen wurde.
(4) Änderungen der vertraglich festgelegten Dienstleistungen sowie Anpassungen des Umfangs erfolgen nur nach schriftlicher Bestätigung beider Parteien. Eine einseitige Änderung durch den Auftraggeber ist nicht möglich.
(5) Mehraufwand, der nach Änderung oder Anpassung des Vertrages entsteht, wird als zusätzliche Leistung nach dem vertraglich vereinbarten Stundensatz vergütet.
(6) Bei besonderem Bedarf behält sich die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH das Recht vor, externe Dienstleister zu beauftragen. Das Vertragsverhältnis besteht dadurch weiterhin zwischen dem Auftraggeber und der Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH, sofern nicht anders vereinbart.

§3 Vergütung

(1) Die Vergütung eines Auftrages erfolgt nach dem vertraglich vereinbarten monatlichen Honorar. Eine anderweitige Vergütung muss schriftlich festgehalten und durch beide Parteien bestätigt werden.
(2) Kalkulationen vor Vertragsabschluss sind nicht verbindlich. Überschreitungen der vorläufigen Kalkulationen von über 20 Prozent werden dem Kunden angezeigt.

(3) Besprechungen vor Ort werden nach dem vertraglich vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Anfahrten über 30 Kilometer ab Unternehmenssitz von Marketing Mittelrhein werden mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer berechnet.
(4) Fremdkosten für die Einschaltung von Subunternehmern wie Webdesignern, Fotografen, Programmierern, Druckereien, Grafikern, Eventveranstalter oder anderen Unternehmen werden mit einer Handlingpauschale von 10% an den Auftraggeber berechnet, sofern dieser die Kosten nicht direkt übernimmt.

§4 Zahlungen, Fälligkeit und Kündigung

(1) Auf alle fälligen Rechnungsbeträge fällt die zum Datum der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer an.
(2) Die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH hat einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises nach Erbringung jeder einzelnen Leistung.
(3) Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen zu begleichen.
(4) Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung In Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen erfolgt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
(5) Unberechtigt vorgenommene Abzüge vom Rechnungsbetrag werden ohne Rücksicht auf deren Höhe nachgefordert.
(6) Als Kündigungsfrist gilt die im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Als Datum der Kündigung gilt der Eingang beim Auftragnehmer.
(7) Sollte keine Kündigung im Rahmen des Dienstleistungsvertrages oder anderweitig definiert sein, so gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, jeweils zum letzten Werktag eines Monats.

§5 Lieferzeit

(1) Schriftlich oder mündlich vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindlich. Diese können nur als verbindlich gelten, wenn dies schriftlich durch beide Parteien vereinbart wurde.
(2) Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung seiner Rechte, wenn er der Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6 Mitwirkungspflicht

(1) Die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich zu einer kooperativen und zielführenden Zusammenarbeit.
(2) Sollten Unterlagen oder weitere Informationen benötigt werden, damit die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH seine Dienstleistungen vollumfänglich durchführen kann, wird dies dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen
benötigten Daten unverzüglich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH verpflichtet sich dazu, alle Daten nur für den vertraglich vereinbarten Gebrauch zu verwenden und nach Abschluss der Arbeit nicht zu archivieren.

§7 Verschwiegenheit und Treue

(1) Die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH verpflichtet sich, alle über die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt im gleichen Maße für alle von uns beauftragten Subunternehmer. Die Schweigepflicht gilt auch nach Erfüllung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber schriftlich aufgehoben werden. Alle Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden, werden durch uns aufbewahrt und gegen die Einsicht Dritter geschützt. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht gilt auch, wenn kein
Vertrag zustande gekommen ist.
(2) Die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH verpflichtet sich einer auf die
Zielsetzung des Auftraggebers gerichteten und objektiven Beratung.

§8 Urheberrecht

(1) Nach Erfüllung aller vertraglich festgelegten Leistungen und nach vertragsgemäßer Bezahlung erwirbt der Auftraggeber alle übertragbaren Rechte zur entsprechenden Verwendung und Nutzungen der im Rahmen dieses Vertrages erstellten Arbeiten und Werke. Alle diesem Vorgehen widersprechenden Rechte Dritter teilt die Marketing
Mittelrhein Strategieberatungs GmbH seinem Auftraggeber rechtzeitig mit.
(2) Wiederholungen und erneute Nutzung der im Rahmen dieses Vertrages erstellten Arbeiten und Werke seitens des Auftraggebers bedarf einer gesonderten schriftlichen Genehmigung. Dies ändert sich auch nicht durch die geringfügige Abänderung der betroffenen Werke.
(3) Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Beraters an etwaiger urheberrechtlich schutzfähiger Leistung bleibt unberührt.

§9 Haftung

(1) Alle Leistungen wie Texte, Bilder, Videos oder andere Materialien legt Marketing Mittelrhein dem Auftraggeber zur Freigabe vor. Dieser ist zur Prüfung der sachlichen Korrektheit verpflichtet. Der Auftraggeber übernimmt nach Freigabe die Haftung für die Richtigkeit aller Angaben.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz haftet die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeiten haftet die Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH nur nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensanspruch ist für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die
Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH nicht.
(3) Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben
der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der
Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeiten.
(4) Die Überprüfung der rechtlichen Grundlage, im Speziellen im Bereich des Urheber-,
Wettbewerbs, Markenschutz-, Warenzeichen- und Patentrechts ist nicht Aufgabe der
Marketing Mittelrhein Strategieberatungs GmbH. Dasselbe gilt für die Haftung für
Fehler, die aus Unterlagen des Auftraggebers resultieren.

§10 Mängelrüge

(1) Beanstandungen zur Qualität oder Quantität einer erbrachten Leistung, soweit es sich
nicht um sogenannte offene Mängel handelt, sind uns unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei verborgenen Mängeln muss die Anzeige unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch ein Jahr nach Erbringung der Leistung erfolgen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trägt der Auftraggeber.
(3) Bei berechtigter Beanstandung erfolgt eine Beseitigung oder Ersatzlieferung nach
Wahl des Auftraggebers. Sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht in der
Lage bzw. gemäß § 439 Abs 3 BGB zur Verweigerung der Nachbesserung bzw. der
Nachlieferung berechtigt oder tritt eine Verzögerung der Nachbesserung bzw.
Nachlieferung über eine angemessene Frist hinaus ein, die wir zu vertreten haben,
oder schlägt die Nachlieferung bzw. Nachbesserung zweimal fehl, so ist der
Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Soweit die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB)
insbesondere hinsichtlich der Rückgriffshaftung (§§ 478 ff. BGB) mangels Vorliegen
der gesetzlichen Voraussetzungen keine Anwendung finden, gilt eine einjährige
Gewährleistungsfrist.
(5) Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und
Rügepflicht (gemäß § 377 HGB) bleiben hiervon unberührt.
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz eintritt, in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(7) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine
Begrenzung nicht aus einem anderen Grund wegen vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Handelns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit ausgeschlossen ist.
(8) Rücksendungen, die nicht auf einem Rücktrittsrecht des Auftraggebers im Rahmen
seiner Gewährleistungsrechte beruhen, werden nur mit vorherigem Einverständnis
von uns angenommen. Falls dies nicht vorliegt, können wir die Annahme verweigern.
(9) Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie wird von uns nicht
gewährt.

§11 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach §306
Abs. 2 BGB.